Auszug aus der Satzung des Schafhaltervereins Vogelsberg

 

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§ 1 - Name und Sitz

 

  1. Der Verein führt den Namen "Schafhalterverein Vogelsberg".

  2. Der Sitz des Vereins ist Lauterbach / Hessen.

  3. Der Verein strebt die Eintragung im Vereinsregister an.

 

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§ 2 - Zweck, Ziele und Aufgaben

 

Zweck des Vereins ist:

 

  1. Die Förderung der extensiven Grünlandnutung durch Schafe und Ziegen.

  2. Erhaltung des Landschaftsbildes und der Artenvielfalt.

  3. Förderung der Vermarktung tierischer Produkte aus extensiver Haltung 

 

Seine Aufgaben sind insbesondere:

 

  1. Erhaltung, Nutzung und Pflege von Natur und Landschaft.

  2. Weiterentwicklung naturnaher und artgerechter Nutztierhaltungsformen

  3. Erschließung von Vermarktungswegen durch enge Kontakte zwischen Erzeugern
    und Verbrauchern.

  4. Förderung der gemeinschaftlichen Nutztierhaltung

  5. Förderung der Haltung alter und gefährdeter Schaf- und Ziegenrassen.

  6. Durchführung von Veranstaltungen mit fachlichen Vorträgen, Betriebsbesichtigungen und Lehrfahrten.

 

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§ 3 - Der Verein ist...

 

überparteilich und überkonfessionell und bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

 

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§ 4 - Der Verein hält...

 

enge Verbindung zu den jeweiligen Fachbehörden und zu allen Organisationen und Stellen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.

 

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§ 5 - Gemeinnützigkeit

 

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
    Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der artgerechten Tierhaltung.

  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

 

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§ 6 - Mitgliedschaft

 

Mitglied kann jeder Schafhalter aus dem Vogelsberg werden, der seine Mitgliedschaft schriftlich erklärt. Fördernde Mitglieder können auch Personen werden, die keine Schafe halten.

 

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